Gesundheits‒ und Jugendschutzkonzept des Vereins Herb and Berry e.V.
Präambel
Der Verein Herb and Berry e.V. verpflichtet sich, den Gesundheits- und Jugendschutz gemäß dem Cannabisgesetz (CanG) und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen umfassend zu gewährleisten. Dieses Konzept dient der Prävention von Missbrauch und dem Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder und der Allgemeinheit.

§1 Gesundheitsprävention
Aufklärung und Information
Regelmäßige Informationsveranstaltungen über die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums.
Bereitstellung von Informationsmaterialien über sichere Konsumpraktiken, die Risiken des Mischkonsums und die Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit.
Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden und Fachstellen, um aktuelle und wissenschaftlich fundierte Informationen bereitzustellen.

Suchtprävention
Implementierung von Programmen zur Früherkennung von problematischem Konsum und Suchtverhalten.
Schulungen und Workshops zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Cannabis.
Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Mitglieder, die Anzeichen von Missbrauch oder Abhängigkeit zeigen.

Qualitätssicherung
Anbau und Bereitstellung von Cannabis gemäß höchsten Qualitätsstandards, um gesundheitliche Risiken durch verunreinigte Produkte zu minimieren.
Regelmäßige Tests der angebauten Pflanzen auf Schadstoffe und Wirkstoffgehalt, unter Berücksichtigung der Vorgaben des LAVG.
Dokumentation aller Qualitätssicherungsmaßnahmen und transparente Kommunikation der Ergebnisse an die Mitglieder.

§2 Jugendschutz
Altersverifikation
Strikte Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenzen für den Zugang zu Cannabis und den Mitgliedschaftsanträgen im Verein.
Implementierung eines sicheren Systems zur Altersverifikation bei der Ausgabe von Cannabisprodukten.

Bildungsprogramme
Entwicklung und Durchführung von Bildungsprogrammen speziell für Jugendliche, um sie über die Risiken des Cannabiskonsums aufzuklären.
Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendzentren und anderen relevanten Institutionen, um präventive Maßnahmen zu fördern und zu unterstützen.

Präventive Maßnahmen
Verbot des Konsums von Cannabis in den Räumlichkeiten des Vereins für Personen unter 18 Jahren.
Förderung einer Kultur der Achtsamkeit und Verantwortung unter den Mitgliedern, um den Schutz von Jugendlichen zu gewährleisten.


§3 Umsetzung und Kontrolle

Schulung der Mitglieder
Regelmäßige Schulungen für alle Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins über die Bestimmungen des Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts.
Sensibilisierung für die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Bedeutung von Gesundheits- und Jugendschutz.

Kooperation mit Behörden
Enger Austausch und Zusammenarbeit mit lokalen Gesundheits- und Jugendschutzbehörden.
Bereitstellung von Daten und Informationen gemäß den gesetzlichen Anforderungen, um die Einhaltung des CanG sicherzustellen.

Interne Kontrollen
Durchführung regelmäßiger interner Audits zur Überprüfung der Einhaltung der im Konzept festgelegten Maßnahmen.
Einrichtung eines Beschwerdemanagements, das Mitgliedern ermöglicht, Verstöße gegen das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu melden.

§4 Anpassung und Weiterentwicklung

Evaluation
Regelmäßige Evaluierung der Wirksamkeit des Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts durch Umfragen und Feedback der Mitglieder.
Analyse der gesammelten Daten zur kontinuierlichen Verbesserung und Anpassung des Konzepts.

Weiterbildung
Fortlaufende Weiterbildung der verantwortlichen Personen im Verein über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gesetzliche Änderungen im Bereich des Gesundheits- und Jugendschutzes.

§5 Schlussbestimmungen

Dieses Gesundheits- und Jugendschutzkonzept tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft. Änderungen oder Ergänzungen des Konzepts bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.