Beitrags- und Finanzordnung des Herb and Berry e.V.
Präambel
Die Mitgliedsbeiträge und die monatliche Pauschale werden zur Deckung folgender Kosten verwendet:

- Miete oder Anschaffungskosten der Anlage/Immobilie/Grundstück (einschließlich Kosten für Bau/Umbau, Bauantrag und die Suche nach passender Immobilien)
- Mietnebenkosten
- Betriebsvorrichtungen (Beleuchtung, Zu- und Abluft, Bewässerung, geeichte Waage etc.)
- Vereinseinrichtung
- Verwaltungs- und Allgemeinkosten, die für Erlangung und Erhaltung der Anbauerlaubnis (§ 11 KCanG) erforderlich sind
- Gründungskosten
- Kosten für die Erstellung eines Jugend- und Präventionsschutzkonzept
- Softwarekosten (Mitgliederverwaltung, Compliance, Bestandsmanagement etc.)
- Vorstandsgehälter
- Sicherheitsanforderungen
- Kultivierung- und Prozessmaterialien
- Regelmäßige Labortests / Qualitätsüberprüfung
- Internetseite
- Zum Betrieb notwendiges Personal (Nicht-Mitglieder), bspw. Buchhaltung, Hausmeisterei/Reinigung, Security, Anbauberatung, Anlagenwartung, Administration etc.
- Beraterkosten (Rechtsberatung, Steuerberater etc.)

§ 1 Beitragspflicht
Alle Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, Beiträge und Umlagen zu zahlen, die von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.

§ 2 Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge bestehen aus einem Grundbeitrag (§4) und einer zusätzlichen monatlichen Pauschale (§5), die sich nach der Menge des abgegebenen Cannabis richtet.

§ 3 Aufnahmegebühr
Neue Mitglieder, die ab dem 15.07.2024 beitreten, zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr von 50,- Euro.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird die Aufnahmegebühr nicht zurückerstattet.

§ 4 Höhe des Grundbeitrages
Der Grundbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die Vereinsanlagen, die Verwaltung und die Versicherungen der Mitglieder.
Der Grundbeitrag beträgt 10,- Euro pro Monat für jede juristische oder natürliche Person und ist Bestandteil des monatlichen Beitrages.
Eine Rückerstattung des Grundbeitrags bei Austritt erfolgt nicht.

§ 5 Höhe der monatlichen Pauschale
Die monatliche Pauschale richtet sich nach der Menge des im Monat abgegebenen Cannabis.
Die maximale Menge richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Pauschale muss vor der Abholung vollständig bezahlt werden.
Der Verein bietet 4 Monatsbeiträge an die sich nach der Menge des monatlich auszugebenen Cannabis richtet.
Die Beitragsgrößen sind:
Größe S monatliche Abgabemenge 5 Gramm zu 40,00 Euro zuzüglich des Grundbeitrages
Größe M monatliche Abgabemenge 15 Gramm zu 105,00 Euro zuzüglich des Grundbeitrages
Größe L monatliche Abgabemenge 30 Gramm zu 180,00 Euro zuzüglich des Grundbeitrages
Größe XL monatliche Abgabemenge 50 Gramm zu 275,00 Euro zuzüglich des Grundbeitrages

§ 6 Abgaberegelung
Die tägliche Abgabemenge ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben auf 25 Gramm begrenzt.
Die monatliche Abgabemenge ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben auf 50 Gramm begrenzt.
Das beim gemeinschaftlichen Anbau gewonnen Cannabis wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitergegeben. Eine Weitergabe von Cannabis erfolgt nur durch Mitglieder an Mitglieder des Vereins.
Ein Versand oder eine Lieferung von Cannabis findet nicht statt.
Eine unentgeltliche Weitergabe von Cannabis ist ausgeschlossen.

§ 7 Guthabenkonto
Mitglieder, die vor dem 01.12.2024 beitreten, zahlen keine Aufnahmegebühr.
Die Höhe des möglichen einzuzahlendem Guthabens ist nach oben nicht begrenzt.
Das Guthaben kann zur Bezahlung von Cannabis, Haschisch oder Stecklingen verwendet werden.
Monatlich kann der Gesamtbeitrag des Mitglieds vom Guthaben abgezogen werden.
Das Restguthaben wird nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückgezahlt.
Das Guthaben wird nicht verzinst.

§ 8 Zahlungskonditionen
Der Monatsbeitrag ist zum 01. eines jeden Monats fällig.
Beiträge neuer Mitglieder werden per Lastschrifteinzug erhoben, Abweichungen sind nur in begründeten Fällen möglich.
Mitglieder, die ab dem 15.07.2024 beitreten, sollen ebenfalls per Lastschrifteinzug zahlen, bei anderen Zahlungsweisen entstehen zusätzliche Kosten.
Zahlungen, die nicht per Lastschrifteinzug erfolgen, sind nur auf das Vereinskonto zulässig.
Andere Zahlungsweisen werden nicht akzeptiert.
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 3 Monate.

§ 9 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine erste Mahnung per E-Mail.
Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen, folgt eine zweite Mahnung mit einer Gebühr von 5,- Euro.
Mitglieder, die mehr als zwei Monate im Verzug sind, können vom Verein ausgeschlossen werden.

§ 10 Härtefälle
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Zahlungsmodalitäten gestellt werden, über den der Vorstand entscheidet.
Eine Anpassung der Beitragshöhe ist monatlich möglich.

§ 11 Veränderungen
Änderungen im Status eines Mitglieds sind dem Vorstand und dem Kassierer mitzuteilen.
Mehr- oder Überzahlungen werden mit dem Beitrag des nächsten Jahres verrechnet.

§ 12 Gültigkeit der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung tritt am 15.07.2024 in Kraft und gilt, bis sie durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung geändert wird.