§ 6 Abgaberegelung
Die tägliche Abgabemenge ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben auf 25 Gramm begrenzt.
Die monatliche Abgabemenge ist gemäß der gesetzlichen Vorgaben auf 50 Gramm begrenzt.
Das beim gemeinschaftlichen Anbau gewonnen Cannabis wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitergegeben. Eine Weitergabe von Cannabis erfolgt nur durch Mitglieder an Mitglieder des Vereins.
Ein Versand oder eine Lieferung von Cannabis findet nicht statt.
Eine unentgeltliche Weitergabe von Cannabis ist ausgeschlossen.
§ 7 Guthabenkonto
Mitglieder, die vor dem 01.12.2024 beitreten, zahlen keine Aufnahmegebühr.
Die Höhe des möglichen einzuzahlendem Guthabens ist nach oben nicht begrenzt.
Das Guthaben kann zur Bezahlung von Cannabis, Haschisch oder Stecklingen verwendet werden.
Monatlich kann der Gesamtbeitrag des Mitglieds vom Guthaben abgezogen werden.
Das Restguthaben wird nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückgezahlt.
Das Guthaben wird nicht verzinst.
§ 8 Zahlungskonditionen
Der Monatsbeitrag ist zum 01. eines jeden Monats fällig.
Beiträge neuer Mitglieder werden per Lastschrifteinzug erhoben, Abweichungen sind nur in begründeten Fällen möglich.
Mitglieder, die ab dem 15.07.2024 beitreten, sollen ebenfalls per Lastschrifteinzug zahlen, bei anderen Zahlungsweisen entstehen zusätzliche Kosten.
Zahlungen, die nicht per Lastschrifteinzug erfolgen, sind nur auf das Vereinskonto zulässig.
Andere Zahlungsweisen werden nicht akzeptiert.
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 3 Monate.
§ 9 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine erste Mahnung per E-Mail.
Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen, folgt eine zweite Mahnung mit einer Gebühr von 5,- Euro.
Mitglieder, die mehr als zwei Monate im Verzug sind, können vom Verein ausgeschlossen werden.
§ 10 Härtefälle
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Zahlungsmodalitäten gestellt werden, über den der Vorstand entscheidet.
Eine Anpassung der Beitragshöhe ist monatlich möglich.
§ 11 Veränderungen
Änderungen im Status eines Mitglieds sind dem Vorstand und dem Kassierer mitzuteilen.
Mehr- oder Überzahlungen werden mit dem Beitrag des nächsten Jahres verrechnet.
§ 12 Gültigkeit der Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung tritt am 15.07.2024 in Kraft und gilt, bis sie durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung geändert wird.